Mietrecht 3. Juni 2026 6 Min. Lesezeit

BGB §535 — was muss der Vermieter wirklich reparieren?

Der Klassiker im HV-Alltag: ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet oder muss der Mieter selbst zahlen? §535 BGB gibt klare Antworten — aber die Auslegung hat Tücken.

Was §535 BGB wirklich sagt

§535 BGB ist die Grundnorm des Mietrechts. Der Wortlaut zum Vermieter:

„Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."

Das klingt einfach. In der Praxis erzeugt es täglich Fragen — und für Hausverwaltungen oft Konflikte mit Mietern. Dieser Artikel ordnet die wichtigsten Fälle.

Grundprinzip: Wer trägt was?

Die Faustregel: Vermieter zahlt für die Substanz, Mieter zahlt für das Übliche.

Vermieter ist verantwortlich für

Mieter ist verantwortlich für (im Rahmen üblicher Mietvertragsklauseln)

Typische Streitfälle aus dem HV-Alltag

Fall 1: Mischbatterie tropft

Mischbatterie ist Substanz → Vermieter zahlt. Aber: wenn die Mischbatterie unter die Kleinreparaturklausel fällt (bis 100 €) und der Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel enthält, zahlt der Mieter.

Fall 2: Schimmel an der Wand

Kommt drauf an. Wenn baulich bedingt (Wärmebrücke, mangelhafte Dämmung) → Vermieter. Wenn durch Mieter-Verhalten verursacht (Falschlüften, zu wenig heizen) → Mieter. Im Streitfall braucht es einen Bausachverständigen.

Fall 3: Heizung fällt im Winter aus

Heizungsanlage = Substanz → Vermieter zahlt die Reparatur. Mieter hat Anspruch auf schnelle Behebung (in München meist innerhalb 24h bei Außentemperatur unter 18°C). Bei Verzögerung kann Mietminderung anfallen.

Fall 4: Wasserschaden im Bad durch defekten Schlauch der Waschmaschine

Wenn der Schlauch vom Mieter eingebracht wurde (Anschluss-Schlauch der Waschmaschine) → Mieter haftet, auch für Folgeschäden in der Wohnung darunter. Versicherung über Mieter-Haftpflicht.

Fall 5: Risse in der Wand

Setzungsrisse durch das Gebäude → Vermieter. Stoßrisse von Möbeln → Mieter (bei Auszug). Reparaturpflicht ist eine andere Frage als Schadensersatz.

Was Hausverwaltungen praktisch beachten sollten

1. Immer dokumentieren — vor Reparatur und nach Reparatur

Bei jedem Schaden Foto-Doku machen. Vor Beginn der Reparatur, während wichtiger Etappen, nach Fertigstellung. Spart später Endlos-Diskussionen mit Mieter, Versicherung oder Eigentümer.

2. Mietvertrag prüfen — auf wirksame Klauseln

Viele alte Mietverträge haben unwirksame Schönheitsreparatur- oder Kleinreparatur-Klauseln. Wenn eine Klausel unwirksam ist, fällt sie zurück auf die gesetzliche Regelung — was meist heißt: Vermieter zahlt.

3. Bagatellgrenzen kennen

Üblich sind Kleinreparatur-Klauseln bis 100 € pro Einzelfall und max. 8% der Jahresmiete pro Jahr. Höhere Klauseln gelten oft als unwirksam.

4. Bei Unsicherheit schnell handeln

Wenn der Vermieter eine berechtigte Reparaturanfrage zu lange ignoriert, kann der Mieter selbst beauftragen und vom Vermieter Erstattung verlangen — manchmal zu deutlich höheren Kosten als bei rechtzeitiger Beauftragung.

Tipps zur Streit-Vermeidung

Klare Kommunikation

Wenn der Mieter eine Reparatur anfragt, die nicht in die Vermieter-Pflicht fällt, schriftlich erklären warum — mit Bezug auf den Mietvertrag oder die Rechtslage. Das vermeidet 80% aller späteren Beschwerden.

Standard-Antwortzeit etablieren

24 Stunden Antwort bei akuten Schäden (auch wenn nur „wir schauen es uns morgen an"). 3-5 Werktage bei normalen Reparaturanfragen. Mieter, die schnell Antwort bekommen, beschweren sich seltener.

Verlässlichen Handwerksbetrieb haben

Ein eingespielter Handwerksbetrieb, der die HV-Anforderungen kennt (Foto-Doku, Festpreis, schnelle Reaktion), erleichtert das Tagesgeschäft enorm. Ein Verwalter, der für jeden Auftrag drei neue Angebote einholt, verbrennt nur Zeit.

Wann der Vermieter NICHT haften muss

Vermieter-Verzug: was passiert dann?

Wenn der Vermieter eine berechtigte Reparatur-Anfrage zu lange ignoriert:

All das vermeidet man durch rechtzeitiges, dokumentiertes Handeln.

Reparaturen schnell und dokumentiert umsetzen

Bei vielen Reparaturen ist die Frage „Wer zahlt?" am Ende egal — wenn die Reparatur überhaupt nicht passiert, eskaliert es. Deshalb: erstmal reparieren, parallel klären, später ggf. weiterberechnen.

Wir machen Reparaturen für Hausverwaltungen mit Festpreis, Foto-Doku und 24h-Antwortzeit. Sanitär & Heizung → · Sanierung →

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